Aufgrund der Witterung und der allgemein anhaltenden Trockenheit hat die Stadt Zweibrücken am 10. August 2026 eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. In dieser sind folgende Verbote aufgeführt die uns beim feiern des Sommerfestes tangieren: Lagerfeuer, Feuerschalen, Feuerkörbe und Fackeln das Grillen auf öffentlichen Flächen und öffentlichen Grillplätzen, das Wegwerfen glimmender Gegenstände wie Zigaretten, Streichhölzer, Asche oder Glutreste. Die Allgemeinverfügugn kann hier (Link führt zur offiziellen Seite der Stadt Zweibrücken) eingesehen werden.  

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert